Österr. Nationalbibliothek - online Archiv auf Zeitungen bis 1953 und vorher

#1
Hallo,
Von der österreichischen Nationalbibliothek gibt es online Zugriffe auf Zeitungen.
Ich nehme an aufgrund von Urheberrechtbestimmungen derzeit bis 1951.

Ist aber echt spannend, manchmal die historischen Entwicklungen sozusagen aus erster Hand, Tag für Tag mitverfolgen zu können.


Link - (nur das gewünschte Jahr anklicken):

ÖNB - Zeitungsarchiv

bzw. Themensuche

ANNO - AustriaN Newspapers Online | ANNO - AustriaN Newspapers Online



Man kann aber auch per Zeitung suchen. Hier der Link zur Touring Zeitung, mit Bildern von der Autobahn (1938)

ÖNB-ANNO - Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

josef

Administrator
Mitarbeiter
#2
@struwwelpeter :danke :bravo:

Habe mir erlaubt, den Thread zu verschieben und den Titel zu ändern...

Das vor 1942, also bis Ende 1941, hängt natürlich mit der 70-Jahre Frist der Urheberrechte zusammen. Müsste also demnächst auf vor 1943 -> bis Ende 1942 geändert werden :)

Jedenfalls eine tolle Sache!

lg
josef
 
#3
#5
Ich steh' aufm Schlauch - warum sollten Zeitungen nur bis 1942 oder 1943 eingesehen werden dürfen?

Ich habe noch nie derartige Beschränkungen im Alltag erlebt.
Wo liegt also mein Denkfehler?

Kann es sein dass ihr da diverse Schutzfristen durcheinanderbringt?

:hilfe2:
 
#7
Hallo!

Ich möchte mich Reiters Frage anschließen.

Die Zeitungen waren doch schon man legal zu erwerben, also öffentlich.
Wozu also eine Schutzfrist?

LG
Martin
 
#8
@josef, ich danke für deine gut gemeinte Aufklärung.

Um zu überprüfen ob es diese Schutzfrist (70 Jahre) wirklich gibt fahre ich heute zu den OÖ Nachrichten (ehemals Tagespost) und lasse mir dort die Tagespost von 1945 ausheben.
Des Weiteren fahre ich - um die Sache gründlich zu machen - in die OÖ Landesbibliothek, begebe mich dort in den Leseraum in den Keller und lasse mir die "Oberdonau"-Zeitung von 1944 auf den Tisch legen.
Um die Sache abzurunden, schaue ich dann noch im Landesarchiv vorbei und lasse mir dort ein nationalsozialistische Blatt von 1944 oder 45 vorlegen, da gibts ja genug Auswahl solcher Blätter.
Wird zwar eine Tagestour, aber für Beweissicherung von Aussagen im Internet kann man schon einen Tag Aufwand betreiben.... :)

Wir halten an dieser Stelle nochmal fest: Hier wird behauptet, dass Zeitungen bloss bis vor 70 Jahren einsehbar sind.
Ich hingegen behaupte das Gegenteil.

So, muss los, ist ein weiter weg nach Linz. :motzen:
Aber in diesem Falle ist mir kein Aufwand zu hoch :)
 

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#9
Meines Wissens gilt für Zeitungen und Zeitschriften ebenso eine Schutzfrist von 70 Jahren, weil die Autoren der einzelnen Artikel als Urheber ihrer Texte gelten und somit das Urheberrechtsgesetz angewendet wird.

Schutzdauer

Im allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem

Todesjahr des Urhebers, bei Werken ohne Urheberbezeichnung 70 Jahre nach ihrer Schaffung bzw. nach ihrer Erstveröffentlichung. Leistungsschutzrechte, wie bei einfachen Lichtbildern, erlöschen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Darbietung, der Schutz von Datenbanken 15 Jahre nach der letzten Änderung.
Sammelwerke.

§ 6. Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt; die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt.
Quelle: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#10

struwwelpeter

Well-Known Member
#11
Grundsätzlich es so, wie von Geist beschrieben.

Zeitungen, welche ja vom Zweck her öffentlich sind, können unbegrenzt verwendet und gelesen warden. Jedoch nur das physikalische Exempar.

Die Zeitungen, hinter denen ja eine Rechtspersönlichkeit steht (GesmbH, AG, Verein...), erwerben von den geistigen Urhebern das Recht, diese eben in den Zeitungen zu veröffentlichen.

Wenn man nun eine Zeitung digitalisiert und im Internet veröffentlicht, braucht man die Zustimmung der Zeitung. Nun ist es so, dass bei älteren Zeitungen diese nicht mehr existieren bzw. kein Rechtsnachfolger feststellbar ist. In diesen Fallen muss man sich an den Urheber zwecks Zustimmung wenden. Dieser ist jedoch auch in den meisten Fallen nicht ermittelbar.

Deshalb verwendet man die gesetzliche österreichische Bestimmung von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers. Bei Zeitungen eben 70 Jahre nach der Veröffentlichung.

Im übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr verwirrend. Belastendes Material über Personen kann in den seltensten Fallen veröffentlicht oder auch nur eingesehen werden. Da können kostspielige Prozesse folgen - auch wenn alles klar ist, irgendwer hat immer genug Geld (oder eine gute Rechtsschutzversicherung) und lässt es auf einen Prozess ankommen.

Ich hatte über 100 Original - Jobbewerbungen aus den Jahren 1933 - 1939 (einer Fabrik). Und auch Durchhalteparolen aus der NS Zeit. Direkt ersichtlich Name, Ort und politische Einstellung der Bewerber, ganze Familien waren durchsichtig geworden. Museen hatten es abgelehnt, diese zu veröffentlichen - obwohl es aber den Irrsinn einer Zeitgeschichte und die sozialen Härten (welche man sich heute nicht mehr vorstellen kann; und deshalb auch viele zu NS Gläubigen wurden) zeigen würde.
Ich habe diese schlussendlich nach über 30 jähriger Aufbewahrung um 200 Euro in der Branche verkauft.
Auch weil ich sie selten gelesen habe wegen der wirklich deprimierenden Beschreibungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
#14
Da ich Nägel mit Köpfen mache, habe ich die Sache natürlich durchgezogen.

"Oberdonau-Zeitung" auf MF gesehen,
"Tagespost" gab es '45 nicht mehr.

"Arbeitersturm" im Original eingesehen.

So weit zu meinen "großspurigen" Ankündigungen :hopp
 
#15
Wieder eine gigantische Suchmöglichkeit erkannt - Ergebnisse kommen, welche nicht in Google angezeigt werden.

Zu Anno gehen:
http://anno.onb.ac.at/anno-suche#searchMode=simple&from=1

Und dann die Suchkriterien rechts oben in der Seite eingeben (in diesem Fall alles mit Hamburger und Ternitz).
Das Ergebniss kann dann noch im Detail nach Kriterien selektiert werden.
Habe die Funktion schon früher einmal ausprobiert aber war nicht zufrieden. Jetzt ist es eine tolle Sache, da auch viele amtliche Anzeigen (Wiener Zeitung) ersichtlich sind.

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#16
In dieser Angelegenheit war früher ein Waldgebiet in Ternitz als "Hamburger" bekannt.
Jetzt sind dort nur noch kleine Ruinen und die Reste eines Parkes. Die runden Betoneinfassungen der grossen Schwimmbecken z.B.
Bei der Recherché stellte sich heraus, dass dort früher (um 1900) eine Papierfabrik mit dem Namen Hamburger existierte.

Der Besitzer, Emil Hamburger, war wahrscheinlich ein Teil der Hamburger Familie, die noch heute die Hamburger Papierfabrik bei Pitten betreiben (Inhaber jetzt Prinzhorn).
Wie man bei der Chronik der Lenzig AG nachlesen kann, war dieser Emil Hamburger der ursprüngliche Gründer der jetzigen Lenzing AG, indem er dort einige Papierfabriken kaufte und nach OÖ übersiedelte. Die Papierfabrik bei Ternitz wurde vom Stahlwerk Schoeller übernommen und in den Kriegszeiten waren dort die Arbeitslager. Danach, bis vor einigen Jahren Wohnhäuser. Heute weggerissen.

Mit Anno konnte ich die Person Emil Hamburger besser einordnen, mehrere Brände und Danksagung an die Versicherung verfolgen.
Er war im Besuchskommittee des Kaisers bei der Besteigung des Schneebergs und schlussendlich wurde der Konkurs der Papierfabrik in Ternitz verlautbart.

Nicht zuletzt ist eine Bewohnerin der Villa Hamburger in die Schweiz ausgewandert und hatte Kontakte mit dem Anthropologen Rudolf Steiner (die "Steiner" Schulen sind heute noch bekannt - erkenntnistheoretischen Methodologie), der zeitweilig in der Nähe von Ternitz gewohnt hat.

http://biographien.kulturimpuls.org/detail.php?&id=55
https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Steiner
https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Steiner-Schule_Wien-Mauer
 
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