Flüssigkeitsrakete

S

steinchen

Nicht mehr aktiv
#1
Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen?
bin bei Recherchen auf etwas gestoßen: Seit den 30er Jahren investierte das Heereswaffenamt in die Entwicklung von Flüssigkeitsraketen. Kann mir jemand sagen warum, und was das mit dem Versailler Vertrag zu tun hat?

Gruß Steinchen Gabi
 
S

schneidersjong

Nicht mehr aktiv
#2
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß die mit Flüssigtreibstoff angetriebene Rakete in den Dreissigern noch so neuartig war, daß sie vielleicht im Versailler Vertrag nicht auftauchte und Deutschland daher keine Einschränkungen hatte. Frei nach dem Motto: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Ich kann mich nicht erinnern, jemals vom Einsatz von Raketen im ersten Weltkrieggehört zu haben, lasse mich aber gern berichtigen. Die Feststoffraketen - wenn man Schwarzpulver als Feststoffantrieb gelten lässt - vorheriger Zeiten waren mit Sicherheit nicht so effektiv wie Granaten. Wenn man aber keine schwere Rohrartillerie haben oder entwickeln darf (Reichswehr), ist die Entwicklung von Raketen schon naheliegend.
 
H

hebbel

Nicht mehr aktiv
#3
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß die mit Flüssigtreibstoff angetriebene Rakete in den Dreissigern noch so neuartig war, daß sie vielleicht im Versailler Vertrag nicht auftauchte und Deutschland daher keine Einschränkungen hatte. Frei nach dem Motto: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Ich kann mich nicht erinnern, jemals vom Einsatz von Raketen im ersten Weltkrieggehört zu haben, lasse mich aber gern berichtigen. Die Feststoffraketen - wenn man Schwarzpulver als Feststoffantrieb gelten lässt - vorheriger Zeiten waren mit Sicherheit nicht so effektiv wie Granaten. Wenn man aber keine schwere Rohrartillerie haben oder entwickeln darf (Reichswehr), ist die Entwicklung von Raketen schon naheliegend.
Zur Ergänzung:
"Rheinmetall war nach 1920 als einziges Unternehmen Deutschlands zur Fertigung von Geschützen bis 17 cm berechtigt, durfte jedoch pro Jahr höchstens 14 leichte Geschütze (z.B. 2 cm) und nur alle fünf Jahre eine einzige 7,67 cm-, alle zwei Jahre eine 8,8 cm- und alle drei Jahre eine 10,5 cm-Kanone bauen."

(Lt. Auskunft über die Fa. Rheinmetall, in Schweizer Archiven lagernd -> in UEK Schweiz, Schweitzer Rüstungsindustrie....)

Deutschland war bezüglich schwerer und weittragender Waffen demilitarisiert.

Gruß
Dieter
 
#4
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß die mit Flüssigtreibstoff angetriebene Rakete in den Dreissigern noch so neuartig war, daß sie vielleicht im Versailler Vertrag nicht auftauchte und Deutschland daher keine Einschränkungen hatte. Frei nach dem Motto: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Ich kann mich nicht erinnern, jemals vom Einsatz von Raketen im ersten Weltkrieggehört zu haben, lasse mich aber gern berichtigen. Die Feststoffraketen - wenn man Schwarzpulver als Feststoffantrieb gelten lässt - vorheriger Zeiten waren mit Sicherheit nicht so effektiv wie Granaten. Wenn man aber keine schwere Rohrartillerie haben oder entwickeln darf (Reichswehr), ist die Entwicklung von Raketen schon naheliegend.
Fast richtig !

Bei einer Raketen ( als Kriegswaffe ) handelt es sich um selbst antreibende Artilleriegeschosse die zum Zeitpunkt des Versailler Vertrags nicht als großkalibrige Geschosse vorstellbar waren. Folglich unterlagen sie keiner Limitierung des Kalibers oder der Reichweite !
Mangels Hochenergetische Feststoffantriebe war die Leistung der Raketen beschränkt und man ging davon aus das es nicht möglich sein würde über das bereits erreichte hinaus an Treibstoffen zu entwickeln. Nach dem WK I begann man dann mit Flüssigen Brennstoffen zu Experimentieren. Diese hatten einen wesentlich höheren Energiegehalt, aber erst 1926 startete ein Amerikaner erfolgreich die erste Flüssigkeitsrakete der Welt.
16 Jahre später schoss man dann von der Insel Usedom aus, das bis dahin weltgrößte Artillerie- Geschoss ( Aggregat 4 ) mit einem Abstecher in den Weltraum, in die Ostsee. Entgegen der allgemein verbreiteten Meinung war dieses Geschoss Kalieber 1650 mm das Größte das es bis zum ende des WK II gegeben hat. Doppel so dick als die Geschosse des Schwerer Gustav und Dora mit Kaliber: 800 mm !

Gruß Henry

Ps:
Hier noch der Friedensvertrag von Versailles. Artikel 159 bis 213. Bestimmungen über das Landheer, Seemacht und Luftfahrt (28. Juni 1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv05.html, Stand: 31.1.2009.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben