Hallo aus Österreich & rechtliche Frage

#1
Hallo an alle!

Ich bin neu in diesem Forum, daher möchte ich mich erst einmal kurz vorstellen. Mein Name ist Wolfgang und ich bin im Salzkammergut aufgewachsen. Derzeit lebe ich in Wien. Am Wochenende zieht es mich natürlich immer wieder in meine Heimat.

Bereits vor vielen Jahren haben meine Freunde und ich die Wälder durchstreift und dabei so manche interessante Entdeckung gemacht (feste Anlagen des ÖBH).

Dazu auch meine Frage: Wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage? Darf ich den Standort einer gefundenen festen Anlage posten? Darf ich Bilder der Anlage (natürlich ohne Zäune, Sperren, etc. überklettert zu haben) posten? Mit welchem Gesetz käme ich denn überhaupt in Konflikt?
Literaturhinweise sind immer willkommen!

Mein aktuelles Interesse ist die Begehung der alten Trasse der Salzkammergutlokalbahn (die auch mindestens zwei feste Anlagen beheimatet).

LG
teufelnochmal
 
#2
Erstmal herzlich willkommen im Forum !



Ich geh`mal logisch an die Sache : Wenn die Kameraden nicht in der Lage waren , eine Anlage so zu tarnen , dass eine Entdeckung ausgeschlossen ist ,
dann sehe ich kein Problem in der Veröffentlichung.
Wenn schon Zivilisten beim durchwandern der Wälder auf solche Anlagen stoßen , können diese nicht so geheim sein.
Das ist meine persönliche aber sicher nicht maßgebende Meinung. Die Rechtslage in Österreich ist mir ebenfalls unbekannt .

Glück Auf
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#3
Hallo,
genaue Ortsangaben von FAN die noch nicht demobilisiert sind, d.h. noch mit Pz-Turm versehen sind, haben im Forum nichts verloren! Wie ich an anderer Stelle im Forum bereits geschrieben habe, werden die Anlagen nicht mehr genützt aber aus Kostengründen wird es noch Jahre dauern, bis alle Türme demontiert und die Baulichkeiten entsprechend gesichert sind! Solange also noch eine Pz-Kanone die Anlage „ziert“ wird sie auch nicht an Private verkauft. Sie bleibt dann noch in der Obhut/Besitz des ÖBH und wird auch dementsprechend kontrolliert (Haftungsrisiko)! Exakte Lageangaben solcher Objekte würde bei der Dummheit so mancher Zeitgenossen sicher zu einem erhöhten Vandalismus führen…

Über die Anlagen mit detaillierter Lagebeschreibung hier im Forum wurde in den lokalen und teilweise auch überregionalen Medien bereits ausführlich berichtet bzw. wurde von den neuen Besitzern ein fotografieren (auch innerhalb der Umzäunung) erlaubt!

lg
josef
 
#4
Stimme Euch beiden zu, aber...

...eigentlich würde mich die offizielle Sicht der Republik Österreich interessieren.
Erhöter Vandalismus und alle Begleiterscheinungen des "Tourismus" sind ziemlich sicher, wenn der Standort noch nicht demilitarisierter Anlagen bekannt wird. Daher stimme ich Josef zu, dass in diesem Formum keine genauen Orte stehen sollten.
Soweit mein Rechtsverständnis reicht, darf man nicht alles was man beim Wandern findet der Öffentlichkeit bekannt machen. Die Republik möchte ihre "Geheimnisse" schützen.
Auf der anderen Seite: woher soll ein Bürger wissen was geheim ist - es wird ja wohl keine öffentlich Liste von Daten geben, die nicht veröffentlich werden dürfen... Und: die Information, die veröffentlicht wird wurde nicht durch eine illegale Aktion erlangt oder von einem Geheimnisträger ausgeplaudert.

Wie auch immer -> es gibt ja PN zum Austausch von nicht-öffentlichen Informationen.
Die Rechtslage ist noch offen. Vielleicht gibts ja einen Juristen hier, der die Grundlagen der Informationweitergabe / Schutz erläutern kann. Wäre nett und sicher im Interesse vieler.

LG
teufelnochmal.

PS. Begehung der SKGLB-Trasse fast abgeschlossen! Dass die Trasse nicht vom Tourismus für einen Radweg genutzt werden kann ist richtig schade - wäre traumhaft schön!
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#5
Soweit mein Rechtsverständnis reicht, darf man nicht alles was man beim Wandern findet der Öffentlichkeit bekannt machen. Die Republik möchte ihre "Geheimnisse" schützen.
Die Meinung eines Rechtsexperten dazu wäre sicher interessant. Die Anlagen welche ich kenne sind eigentlich nur mit Zaun + Stacheldrahtaufsatz gesichert. Keine Hinweisschilder usw. weisen auf eine militärische Anlage bzw. Fotografierverbot hin! Andernseits stehen an manchen Tüpls (z.B. Allentsteig) unzählige Hinweisschilder betreffend Sperrgebiet, Fotografierverbot, Mal- und Zeichenverbot usw.!

Begehung der SKGLB-Trasse fast abgeschlossen! Dass die Trasse nicht vom Tourismus für einen Radweg genutzt werden kann ist richtig schade - wäre traumhaft schön!
Zur SKGLB gibt es momentan ganz andere Ideen:
Die Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn

Von 1893 bis 1957 verband die im Volksmund liebevoll "Ischlerbahn" genannte SKGLB Salzburg mit Mondsee, Wolfgangsee und Bad Ischl und ermöglichte deren touristischen und wirtschaftlichen Aufstieg. Die Einstellung der SKGLB im Jahr 1957 war eine unvergleichlich kurzsichtige verkehrspolitische Entscheidung.
Dieser Fehler könnte jetzt, fast 50 Jahre danach, korrigiert werden: Das Konsortium SKGLB Reengineering Ges.n.b.R. hat sich die Wiedererrichtung der SKGLB auf der Strecke Salzburg - Mondsee - Bad Ischl zum Ziel gesetzt, und zwar als Verknüpfung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes mit einem ideal landschaftsangepassten Tourismuskonzept.


Mehr darüber:
http://www.skglb.org/de/index/index.asp

lg
josef
 
#6
... wenn die Anlage niemand finden soll , dann ist es sinnvoll ein entsprechend großes Gebiet zu "umfrieden" ( umzäunen) .
Dann handelt es sich um befriedetes Besitztum und wenn dann einer über den Zaun klettert , begeht er eine Straftat ! Wie allerdings die Rechtssprechung in Österreich ist , kann ich nicht sagen.
Der Dieter ist da recht fit und kann bestimmt mal was sagen. :fragend
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#7
...Gebiet zu "umfrieden" ( umzäunen) .
Dann handelt es sich um befriedetes Besitztum und wenn dann einer über den Zaun klettert , begeht er eine Straftat !
Das ist eine klare Angelegenheit! Überklettern des Zaunes ist Grundbesitzstörung, bei einer Beschädigung der Einfriedung (Loch schneiden etc.) kommt noch der Tatbestand einer Sachbeschädigung dazu und beim Aufbrechen einer Tür um in ein Bauwerk/Gebäude einzudringen (z.B. Tarnhütte oder Bunker) erweitert sich das Sündenregister dann noch auf Einbruchversuch...

Unklar ist, ob die genaue Örtlichkeit einer solchen Anlage (soweit sie noch aktiv zur Landesverteidigung eingesetzt wird) veröffentlicht werden kann/darf bzw. ob ein Fotografierverbot besteht, auch wenn kein Verbotsschild angebracht/aufgestellt ist?

lg
josef
 
Zuletzt bearbeitet:
#8
Meine pers. Meinung "JA" , man darf .
Begründung : Wenn die Anlage niemand finden soll oder sie bedeutsam für die Landesverteidigung ist , dann muß man einen Zaun im entsprechenden Abstand um das Objekt ziehen sodass gewährleistet ist , dass KEINER beim Gang durch den Wald direkt auf eine solche Anlage stößt !
Wir sollten das Thema auf die Rubrik "Österreich" verlagern .
 
Zuletzt bearbeitet:
#9
Die Orte darf man veröffentlichen

Hallo an alle,

ich habe inzwischen bei Hrn. Scherer nachgefragt und als (superschnelle) Antwort bekommen, dass man (seines Wissens) alle Anlagen inzwischen ungestraft nennen, bzw. den Standort nennen darf.

Natürlich ist jegliches Überklettern von Zäunen, Beschädigungen (Wegbiegen, Hochdrücken, Löcher schneiden), etc. illegal und strafbar.

LG
teufelnochmal
 
#10
ja und nein...

hallo!
du darfst natürlich alles was du siehst hier posten. aber bedenke(ich war auch schon so uncool...) das hier JEDER lesen kann und das z.B. die entdeckten örtlichkeiten zu vandalismusschäden etc. führen. es ist ja nicht jeder hier gutgesonnen! :)
auch könnten kinder die das lesen in eine anlage einsteigen und schaden erleiden! :rolleyes:
rein rechtlich kann ich da nichts zu sagen da ich mich mit dem östrr. recht nicht auskenne. im prinzip sieht es so aus ...-wenn kein schild"foto verboten" da ist darfst du alles fotografieren.das gilt wohl eher auch für militärische sicherheitsbereiche wo DU eh nicht hindarfst!


dewegen am besten immer nur ca.-angaben und wenn ortsangaben per pn/e-mail!
fotos kannst du getrost posten...
gebe das mal so wieder wie mir erklärt...
gruß
micha
 
Zuletzt bearbeitet:
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