Stoffi, ich habe gerade deinen Input von früher gesehen:
"Auf dem Foto ist der Fotograf angegeben - Fleischmann in Linz. Den haben wir angeschrieben und ein paar Stunden später hat's auch schon eine Antwort gegeben."
Da die Urheberrechte wahrscheinlich bei Fleischmann in Linz liegen - und es den noch gibt - gelten dann die 70 Jahre nach Tod des damaligen Fotographen - und falls dieser unbekannt ist (oder die Firma die Photos übernommen hat-was die Regel ist), 70 Jahre nach Veröffentlichung (d.h. in diesem Fall Übergabe an deinen Ur-Großvater oder anderen Auftraggeber oder vielleicht gab es wirklich eine Veröffentlichung in einer Werkszeitung oder ähnliches).
Resümee: betrifft nicht Stoffi und längst verjährt. Die Foto-Quelle in Wikipedia wäre korrekterweise zu adaptieren auf: Fleischmann/Linz 1903.
"Auf dem Foto ist der Fotograf angegeben - Fleischmann in Linz. Den haben wir angeschrieben und ein paar Stunden später hat's auch schon eine Antwort gegeben."
Da die Urheberrechte wahrscheinlich bei Fleischmann in Linz liegen - und es den noch gibt - gelten dann die 70 Jahre nach Tod des damaligen Fotographen - und falls dieser unbekannt ist (oder die Firma die Photos übernommen hat-was die Regel ist), 70 Jahre nach Veröffentlichung (d.h. in diesem Fall Übergabe an deinen Ur-Großvater oder anderen Auftraggeber oder vielleicht gab es wirklich eine Veröffentlichung in einer Werkszeitung oder ähnliches).
Resümee: betrifft nicht Stoffi und längst verjährt. Die Foto-Quelle in Wikipedia wäre korrekterweise zu adaptieren auf: Fleischmann/Linz 1903.