wie löst Ihr das Problem mit der Fotoerlaubnis

S

Sky2010

Nicht mehr aktiv
#1
Hallo Zusammen,
ich habe soeben einige sehr schöne Fotografien / Kunstwerke gesehen. Kompliment an dieser Stelle. Jetzt aber zu meiner Frage die mir dabei in den Sinn gekommen ist:
Wie haltet Ihr das mit der Genehmigung "Fotos zu machen" und diese zu veröffentlichen (Beispiel: Internet). Welche Erfahrungen habt Ihr ggf. dabei gemacht?
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#2
Das kommt immer darauf an, wo und wie und was zu sehen ist. Pauschal ist das nicht zu sagen. Es bleiben aber auch Fotos im Karton....und nicht alles ist für die Öffentlichkeit bestimmt.
Gruß
Joe
 
#3
Ich halts da wie Google Street View.
Wem es nicht passt, der kann ja Löschung/Unkenntlichmachung beantragen... :D

-vom öffentlichen Raum kannst du prinzipiell alles fotographieren/veröffentlichen, auch Personen sofern sie nicht direkt erkennbar sind und es geschmacklich nicht zu unappetitlich wird.
-Privatgrund nur mit Genehmigung, wobei ich immer auf die non-profit Veröffentlichung hinweise
-mil. Anlagen fotographiere ich auch, sofern eine Erlaubnis vorliegt(ja das gibts auch:D). Veröffentlichung allerdings frühestens nach Außerdienststellung, bzw. Deklassifizierung und/oder Genehmigung(kann man beantragen).
-ansonsten veröffentliche ich nix zu religiösen oder sittlichen Themen, da stößt du zwangsläufig immer irgendwo an.

Manchmal knipst das Ding aber auch irgendwie von alleine, was will man machen...:D
 
I

Ingwer

Nicht mehr aktiv
#4
Fotografie / Erlaubnis

Na ja - Zum Streit um Google Street View:

Wenn man die Klagen gegen diese Sache zur Grundlage legt, dann
wird es Irgendwann verboten sein, überhaupt zu fotografieren!

Denn auf Fotos sind eigentlich meistens Dinge zu sehen, welche
anderen Eignern gehören.

Diese Leute wissen gar nicht, was sie losgetreten haben! :gruebel
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#5
Nein, bei google sieht das anders aus. Die fotografieren einfach reihenweise drauf los. Und das aus einer Höhe über 2m. Wenn du das machst, bekommst du schon jetzt Ärger, denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass du nur aus einer "normalen Durchschnittshöhe" fotografierst. Und, viel wichtiger, google fotografiert immer und alles. Wenn dabei jemand "Porträitmäßig" vor der Linse steht, wird er auch fotografiert und dann angeblich erst im weiteren Verarbeitungsprozess unkenntlich gemacht. Allerdings ist diese verfahrensweise jedem normalen Fotografen verwehrt. Denn du musst erst die Person fragen, ob sie mit dem Foto einverstanden ist. Ist sie es nicht, darfst du nicht. Ausnahmen ergeben sich nur aus dem sogenannten konkludenten Handeln. Wenn du also beispielsweise eine Feier fotografierst und dir die Person beim sichtbaren fotografieren auch noch zuprostest, kannst du von einer Einwilligung ausgehen.
Wenn du dich auf die Panoramafreiheit beziehst, dürfen Personen nur als Beiwerk erkennbar sein. Übrigens ist eine Erkennbarkeit nicht nur vom Gesicht abhängig.
Gruß
Joe

Edit: Hier gibt es einen guten Aufsatz zum Fotorecht für Fotografen.
 
F

frederic

Nicht mehr aktiv
#6
Edit: Hier gibt es einen guten Aufsatz zum Fotorecht für Fotografen.
Eine schöne Darstellung!

Speziell zum Fotografieren von Gebäuden: - einerseits - und - andererseits - . Leider trifft für ünsere Zwecke öfter die 2. Variante zu, denn von allgemein zugänglichen Plätzen aus sind interessante Objekte (und schon gar nicht innen) nur in den seltensten Fällen sichtbar.

Man muß aber auch bedenken: in den allermeisten Streitfällen der Sach-Fotografie geht es letztlich um kommerzielle Interessen oder um Architekten (eine besondere Spezies), die auf ihre Rechte pochen. Bei Objekten, wie sie bei unterirdisch und auf ähnlichen Seiten von Interesse sind, wird das eher nicht der Fall sein. Bei gemäßigtem Auftreten bei Fotografieren und Veröffentlichung schätze ich das rechtliche Risiko also eher gering ein. Das berühmte Restrisiko muß man ja auch anderswo in Kauf nehmen :D
 
S

Sky2010

Nicht mehr aktiv
#7
Hallo an euch Alle,
herzlichen Dank für euren #input# und die Schilderung eures Standpunktes. Offen belibt bei mir die Frage, wie kommt Ihr an die Kontaktinformtionen des Besitzers der jeweiligen Location?
Und ganz besonders: Wie sind eure Erfahren mit den Besitzern? Sind diese in den meisten Fällen offen uns sagen ja?
Ich freue mich auf eure Informationen...
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#8
Man fragt sich halt durch.... Und dann gibt es auch noch Kataster- und Liegenschaftsämter, Flurkarten, Beziehungen, Nachbarn, Bergämter, Oberbergämter, Archive, Kollegen, Behörden, Verwandte usw.
Ganz normale Recherche halt.

Bei den Besitzern ist auch alles vertreten. Einer meinte mal, bei der Frage nach einem Stollen auf seinem Gelände: " Gehen sie schon mal rein, ich zieh mir nur eben Schuhe an und komme dann nach". Der war superfreundlich. Die Stadt Wuppertal hat bei der Frage nach einer Fotodoku in einem abruzreissenden Bunker abgelehnt, mit der Begründung, es sei alles kontaminiert mit irgendwas, gleichzeitig dem WDR aber eine Drehgenehmigung erteilt. Das war ein Kotzbrocken.

Gruß
Joe
 
#9
Die Stadt Wuppertal hat bei der Frage nach einer Fotodoku in einem abruzreissenden Bunker abgelehnt, mit der Begründung, es sei alles kontaminiert mit irgendwas, gleichzeitig dem WDR aber eine Drehgenehmigung erteilt. Das war ein Kotzbrocken.
Sowas hatten wir auch schon, die zahlen halt bis zu 1000€/Tag für die "Drehgenehmigung". Das drücken die aus der Portokasse ab...:D
 
F

frederic

Nicht mehr aktiv
#10
Und ganz besonders: Wie sind eure Erfahren mit den Besitzern? Sind diese in den meisten Fällen offen uns sagen ja?
Wer sich mit älteren Häusern beschäftigt, trift meist auf zwei Typen von Besitzern. Im günstigen Fall schon älter, hat das Haus oft selbst geerbt, kann oder mag sich aus den verschiedensten Gründen nicht drum kümmern: hier ist der Aufwand fürs Besichtigen bisweilen nur einige Stunden zuhören, vorzugsweise Kriegserlebnissen Richtung Stalingrad... Im ungünstigen Fall, leider weitaus häufiger: eine seit Jahren zerstrittene Erbengemeinschaft, gern mit akutem Anfall von Verfolgungswahn, wenn man sie auf das Haus anspricht. Sich als Makler oder Interessent zu tarnen, ist übrigens nicht immer eine gute Idee. Wer in M. und Umgebung in halbwegs brauchbarer Lage ein Haus leerstehen läßt, kriegt ohnehin recht schnell ungebetenen Besuch von Maklern der penetranteren Art :schlecht:
 
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