Wiener Prater: Baupolizei versus Denkmalamt wegen Dach am "Toboggan"

josef

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#1
Gerichtsstreit um 40 cm Toboggan-Dach
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Eine Uneinigkeit zwischen Baupolizei und Denkmalamt um einen 40 Zentimeter Dachvorsprung eines 25 Meter hohen Wahrzeichens im Prater als Causa vor Gericht: Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der neue, alte Dachteil am Toboggan entfernt werden muss oder bleiben kann.
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1913 erbaut, im Zweiten Weltkrieg abgebrannt, danach neu aufgebaut, im Jahr 2.000 ein Abrissbescheid, danach saniert und 2009 wiedereröffnet: 25 Meter hoch ist die laut seinem Betreiber weltweit einzigartige Holzrutschbahn, auf der Besucherinnen und Besucher rund 100 Meter lang – ganz ohne Technik – hinunterrutschen können: der Toboggan im Wiener Prater. Allein schon angesichts der langen Geschichte der Prater-Attraktion scheint die aktuelle Kontroverse wohl eher ein Fall fürs Bezirksgericht zu sein als für eine ernsthafte juristische Auseinandersetzung.

Die „Kronen Zeitung“ berichtete von einem neuen Dach, das die denkmalgeschützte Teufelsrutsche bekommen hat. Doch der Baupolizei sei es um 40 Zentimeter zu breit und solle wieder abgerissen werden. Dabei entspricht der deutlich sichtbar aus hellerem Holz gefertigte Dachüberstand laut Betreiber originalgetreu dem historischen Vorbild. So war es bei der Generalsanierung mit Fördermitteln aus Altstadterhaltungsfonds und Bundesdenkmalamt eingeplant.
ORF
Toboggan, eine weithin sichtbare Prater-Institution

Umstrittener Dachteil zum Schutz der Rutsche
Doch trotz Instandsetzungsauftrag der Baubehörde konnte der Plan nicht umgesetzt werden, so Rechtsanwalt Roland Zauner: „Es gab einen Baustopp. Ein Dachüberstand durfte dann nicht errichtet werden. Da hat sich die Grundeigentümerin, also die Praterservice, seinerzeit dagegen ausgesprochen.“
Zehn Jahre später bessert Eigentümer Sammy Konkulits dann das Dach zum Schutz seiner Turmrutsche mit Hilfe eines Gutachtens des Denkmalamtes nach. Der Großteil der Kosten in Höhe von 47.000 Euro wurde vom Denkmalamt übernommen: „Den Turm hat ja kein Idiot gebaut, sondern ein Dachl gehört ganz einfach über das darüber, was das schützt. Und wenn jetzt Wind geht, beim Regen wehts das auf die Rutschen drauf und das war auch das Bedenken des Denkmalamtes, dass dann die Rutsche kaputt wird“, sagte Toboggan-Eigentümer Sammy Konkolits.

Entscheidung liegt beim Verwaltungsgericht
Laut Konkolits entspricht das Dach dem ursprünglichen Zustand vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Sanierung 2007. Damals lautete der Instandsetzungsauftrag der Baubehörde, die Konstruktion des Toboggan vollständig funktionstüchtig wieder herzustellen.
„Wir stehen da einfach am Rechtstandpunkt aus dem alten Auftrag. Von der Baubehörde heraus brauche ich keine Baubewilligung mehr oder Bauanzeige, um diesen Dachüberstand herzustellen“, sagte Anwalt Zauner. Wahrlich eine verquickte Situation, über die man nicht einfach drüberrutschen kann. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht, mit einer Entscheidung alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
25.05.2021, red, wien.ORF.at/Agenturen

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Gerichtsstreit um 40 cm Toboggan-Dach
 

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#4
Streit um „Toboggan“-Dach ohne Ende
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Es ist laut dem Betreiber die letzte erhaltene Holzrutsche dieser Dimension der Welt: der „Toboggan“ im Wiener Prater. Seit 13 Jahren schon sind Behörden, Institutionen und sogar Gerichte damit beschäftigt, einen „grotesken“ Streit um sein Dach zu schlichten.
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„Grotesk“ nennt Toboggan-Betreiber, Sammy Konkolits, die Auseinandersetzung. Viele Attraktionen im Prater buhlen mit ihrer Höhe um die Gunst der Besucherinnen und Besucher. Beim Toboggan ist es aber die Breite, um die sich alles dreht. Genauer gesagt, geht es um ein 40 Zentimeter langes Dachelement, das über die Grundstücksgrenze ragen soll. Zumindest aus der Sicht eines anderen Praterbetreibers – der das auch mit einem Plan zu bestätigen sucht, der laut Konkolits aber nicht beglaubigt ist.

„Ich bin in einen Vertrag meines Vorgängers aus 1985 eingetreten. Das wurde von der Stadt Wien bestätigt. Plötzlich fehlt der Vertrag und auf einmal gilt der Vertrag vom Nachbarn“, sagte Konkolits gegenüber Radio Wien. Sein Vertrag sei von Baupolizei und Denkmalamt bestätigt, sonst hätte er das Dachelement gar nicht in dieser Form errichten dürfen – das auch genau dem entspreche, was ursprünglich vorhanden gewesen sei. Jetzt stehe der Turm seit 110 Jahren da, und plötzlich gebe es zu wenig Platz dafür, beklagt Konkolits.

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Sammy Konkolits, Betreiber des „Toboggan“ im Wiener Prater vor seinem Holzturm
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ORF.at/Lukas Krummholz

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Unverständliche Konsequenzen
Laut dem Toboggan-Betreiber sei der Grundstücksplan seines Kontrahenten nicht beglaubigt, beinhalte aber Maße. Maße, von denen Konkolits glaubt, dass sie nicht korrekt seien. Er führt dazu noch ein weiteres Beispiel an, nämlich seinen Wasseranschluss. Jede Parzelle im Prater verfüge über einen eigenen Wasseranschluss. Laut dem Plan seines Kontrahenten würde der Wasseranschluss für den Toboggan dann aber nicht mehr auf dem Toboggan-Grundstück, sondern eben auf dem Nachbargrundstück liegen.

Außerdem bedrohe die Anerkennung dieses Plans auch die Holzrutsche. Denn würde das Dachelement entfernt, könnte Nässe in die Holzkonstruktion eindringen. Aufgrund solcher Schäden habe es schon einmal, im Jahr 2000, einen Abrissbescheid für den Toboggan gegeben. Nach einer Sanierung durch Konkolits konnte die Praterattraktion aber 2009 wieder eröffnet werden. Übrigens sei dies der Grund für das Denkmalamt gewesen, das jetzt umstrittene Dachelement installieren zu lassen.

APA/Hans Klaus Techt
Der Toboggan wurde im Jahr 2009 nach einer Sanierung wieder eröffnet

Hoffnung auf korrektes Ausmessen
Die Prater AG kennt die Auseinandersetzung. Sie sei aber in die Sache nicht involviert. Es sei eine Privatsache zweier Kontrahenten, heißt es auf Anfrage. Konkolits verweist auf 13 Jahre, die die Sache bisher beansprucht habe – neben Zeit und Geld. Jetzt wünscht er sich, wie er selbst sagt, nur noch eins: „Dass endlich eine zuständige Behörde kommt und das Grundstück korrekt ausmisst“.
03.10.2023, red, wien.ORF.at

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Gerichtsstreit über Dach auf Praterrutsche
 
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