Hallo Ralf,
Vor ein paar Tagen habe ich mal wieder was über Anlagen aus den wk2 gelesen. Wie so oft, hat es geheißen, dass keine Gedenktafel vorhanden ist. Mir tut es sehr Leid, wenn ich an die vielen Opfer denke, die scheinbar nicht einmal eine Gedenktafel würdig sind.
Nun meine Frage, wie sieht es aus, wenn man als Privatperson eine würdige Gedenktafel anfertigt und diese an Ort und Stelle aufstellt. Muss man mit Abriss rechnen? Kann eine Klage eingereicht werden gegen den Aufsteller oder ähnliches.
Passend zu Deiner Frage ein Beispiel wie schwierig es ist, 60 Jahre nach Kriegsende in Hadersdorf am Kamp eine Gedenkstätte für ein Massaker der SS mit 61 Toten zu errichten...
Kurz die Vorgeschichte:
Die Sowjet-Armee stieß in der ersten Aprilhälfte 1945 nach Wien vor und es stellte sich die Frage, was mit den Häftlingen der diversen Haftanstalten bei einer Okkupation durch die Rote Armee geschehen solle. Auch der Leiter der Haftanstalt Krems-Stein, Regierungsrat Kodré, stand vor diesem Problem, als Krems am 2. April 1945 bombardiert wurde, die Front rund 80 – 100 km entfernt war und in der Strafanstalt die Lebensmittel knapp wurden. Kodré bemühte sich, die Freilassung von Häftlingen zu erwirken. Am 5. und 6. April trafen aus Wien vage formulierte Entlassungsrichtlinien sowie die Nachricht, dass im Landesgericht Wien Häftlinge freigelassen wurden, ein. In großzügiger Auslegung dieser Richtlinien verfügte Kodré am 6. April die sofortige Entlassung der großteils politischen Gefangenen. Ein regimetreu eingestellter Aufseher alarmierte daraufhin die NS-Kreisleitung mit der Falschmeldung, dass in der Strafanstalt "eine Revolte" ausgebrochen sei. Obwohl Kodré den herbeieilenden SS-Offizieren beteuerte, dass die Entlassung ordnungsgemäß erfolge, bemühten sich diese, die Freilassung der politischen Häftlinge zu vereiteln.
Die alarmierten Truppen der Waffen-SS drangen sofort in die Haftanstalt ein und eröffneten wahllos das Feuer. Dem Massaker fielen in Stein und auf den Straßen in der Umgebung von Krems mindestens 386 Menschen zum Opfer. Anstaltsleiter Franz Kodré und 3 Aufseher waren ebenfalls unter den Erschossenen.
Weiters befahl der NS-Kreisleiter, jene Männer, welche die Strafanstalt mit Beginn der Aktion verlassen hatten zu verfolgen und festzunehmen. Da der Bahnhof Krems beim Bombardement am 2. April 1945 völlig zerstört wurde und keine Züge fuhren, versuchten die Häftlinge in Fußmärschen entlang der Bahnstrecken Richtung Wien bzw. St. Pölten zu gelangen.
Örtliche NSDAP-Führer in Hadersdorf meldeten befehlsgemäß gegen Mittag des 6. April das Eintreffen der ersten Häftlinge bei der Hadersdorfer Kampbrücke an eine SS-Einheit. Letztendlich wurden 61 Männer festgenommen und am 7. April auf Befehl der NSDAP-Kreisleitung an der Hadersdorfer Friedhofsmauer erschossen...
Jahrelang kämpft nun die Tochter eines ermordeten politischen Häftlings um die Errichtung einer Gedenkstätte...und schaffte gemeinsam mit dem Verein „Gedenkstätte Hadersdorf“ nachstehende „Virtuelle Gedenkstätte“ :
www.gedenkstaette-hadersdorf.at mit Link zur Gesamtfassung des Films "Die Kremser Hasenjagd"
Die Hauptverantwortlichen für die Massaker wurden am 30. August 1946, vom LG Wien zum Tode verurteilt und 1947 gehenkt. Über weitere Mittäter wurden mehrjährige Kerkerstrafen verhängt; diese Männer gingen 1955 frei.
Lg
josef